Rechtsanwältin Claudia Stachecki, LL.M.

Expertin für Strafrecht und Verkehrsrecht in Mönchengladbach (Rheydt)

WAS IST EIN ZEUGENBEISTAND?

Der Zeuge hat das Recht zu seiner Vernehmung einen Rechtsanwalt seines als Rechtsbeistand beizuziehen.

Ferner besteht auch die Möglichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand auf Staatskosten nach § 68 b StPO. Sinnvoll ist die Hinzuziehung eines Zeugenbeistandes dann, wenn die Gefahr für den Zeugen besteht, sich durch eine wahrheitsgemäße Aussage selbst zu belasten oder wenn die Möglichkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts im Raum steht. Häufig ist dem Zeugen die Tragweite seiner Aussage nicht bewusst und er rutscht selbst in den Beschuldigtenstatus.  Im Gegensatz zum Geschädigten steht dem nicht verletzten Zeugen nach herrschender Meinung kein Akteneinsichtsrecht zu.

Die Situation einer Zeugenvernehmung ist für die meisten Menschen sowohl ungewohnt als auch unangenehm, insbesondere da seitens der Verfahrensbeteiligten eine gewisse Erwartungshaltung besteht und der Zeuge so häufig unter Druck und manchmal auch zwischen die Fronten gerät. Häufig sind sich Zeugen Ihrer Rechte nicht bewusst oder wissen nicht, wie sie diese in der konkreten Situation umsetzen und durchsetzen können. 

Fehlende Erfahrung, Nervosität sowie der Druck der Befragung führen oftmals zu  unbedachten Äußerungen, welche das Risiko einer Selbstbelastung mit sich bringen. Beanspruchen Sie daher besser die Hilfe und Erfahrung eines Fachanwalts für Strafrecht, damit Sie auf der sicheren Seite stehen. Ich unterstütze Sie hierbei nicht nur vor den Gerichten in Mönchengladbach und Rheydt, sondern auch in anderweitigen Gerichtsbezirken wie Düsseldorf, Aachen oder Essen.



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