Rechtsanwältin Claudia Stachecki, LL.M.

Expertin für Strafrecht und Verkehrsrecht in Mönchengladbach (Rheydt)

WIE VERHALTE ICH MICH, WENN ICH EINE ANKLAGESCHRIFT ERHALTEN HABE?

An dieser Stelle möchte ich Ihnen als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht erläutern, was Sie tun können, wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben.

Die Anklageschrift legt den Prozessgegenstand in sachlicher (Ort, Zeit und Tat) sowie in persönlicher Hinsicht (wer ist der Täter) fest. Wenn Sie diese erhalten, so ist das Ermittlungsverfahren abgeschlossen und die Staatsanwaltschaft geht bereits davon aus, dass Ihre Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Im Vorfeld haben Sie wahrscheinlich schon Schreiben seitens der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten und ignoriert.

Verbunden mit der Zustellung der Anklageschrift ist in der Regel eine Frist, binnen der Sie sich zur Anklageschrift erklären können und Anträge zur Beweiserhebung stellen können. Doch schon hier ist Vorsicht geboten, denn zu diesem Zeitpunkt wissen Sie in der Regel nicht, welchen Sachstand die Staatsanwaltschaft hat und ob nunmehr durch Sie offenbartes Wissen Nachteile für Sie haben könnte. Ohne Einsicht in die Ermittlungsakte lässt sich dies jedoch schwer beurteilen. Hinzu kommt, dass die Frist, die Ihnen das Gericht setzt, meistens sehr kurz ist, häufig nur eine Woche oder zehn Tage; dies reicht für eine Akteneinsicht in der Regel nicht aus. Ist die Frist abgelaufen, ergeht ein Eröffnungsbeschluss. Entweder zusammen mit dem Eröffnungsbeschluss oder kurze Zeit später erhalten Sie sodann auch die Ladung zum Hauptverhandlungstermin. Hierbei wird die Angelegenheit sodann öffentlich (bis auf einige Ausnahmen) verhandelt und auch das Urteil öffentlich verkündet.

Um eine Verurteilung zu vermeiden, sollten Sie bei Erhalt einer Anklageschrift dringend handeln und sich mit einem Fachanwalt für Strafrecht in Verbindung setzen und diesem den Sachverhalt erklären. Dieser wird in der Regel zunächst beantragen die Erklärungsfrist zur Anklageschrift zu verlängern und beantragt zudem Akteneinsicht. Bei der Terminsabstimmung wird das Gericht sodann auch Rücksicht auf die Terminslage des Verteidigers nehmen und den Termin vorab absprechen.

Sollten Sie allerdings schon eine Ladung erhalten haben und erst dann einen Rechtsanwalt kontaktieren, kann es durchaus sein, dass dem Verteidiger die Hände gebunden sind, da das Gericht einen Terminsverlegungsantrag sodann häufig mit der Begründung zurückweist, dass er das Mandat mit Blick auf eine Terminkollision nicht hätte annehmen dürfen. Beachten Sie, dass auch ich als Strafverteidigerin viele Gerichtstermine wahrzunehmen habe und diese meist schon Monate im Voraus mit dem Gericht abgestimmt sind. Kurzfristig einen Gerichtstermin zu übernehmen ist daher in vielen Fällen nicht möglich.

Darüber hinaus kann ein erfahrener und guter Strafverteidiger es zudem bei rechtzeitiger Beauftragung womöglich verhindern, dass es überhaupt zu einer Hauptverhandlung kommt. Dies spart nicht nur Geld sondern auch Nerven, denn bei einer öffentlichen Hauptverhandlung kann man nie wissen, wer der Verhandlung beiwohnt. In der Regel sind keine Zuschauer anwesend. Es kann jedoch auch passieren, dass sich eine Schulklasse oder Vertreter der Medien im Sitzungssaal befinden. Dieser Druck der Öffentlichkeit ist häufig belastender für die Betroffenen als die Strafe selbst.

In einigen Fällen schreibt das Gericht vor, dass ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist. Dies erfahren Sie in der Regel ebenfalls bei Übersendung der Anklageschrift. Sie werden sodann aufgefordert einen Verteidiger Ihrer Wahl zu benennen. Machen Sie unbedingt von dieser Möglichkeit Gebrauch. Nur so ist sichergestellt, dass der Anwalt Sie vertritt, der auch Ihr Vertrauen genießt. Benennen Sie keinen Anwalt, so wird Ihnen seitens des Gerichts ein Pflichtverteidiger gestellt. Dies bedeutet nicht, dass der seitens des Gerichts bestellte Verteidiger schlechter ist; allerdings ist Strafverteidigung auch Vertrauenssache, so dass ich Ihnen dringend dazu anrate sich selbst einen versierten Rechtsanwalt zu suchen. Sie sind hierbei nicht auf Rechtsanwälte aus Ihrem Ort oder Ihrer Stadt beschränkt. Ich empfehle bei der Auswahl des Verteidigers nicht nur auf Sympathie sondern vor allem auf die fachliche Qualifikation zu achten.

Wenden Sie sich daher am besten an einen Fachanwalt für Strafrecht. Dies garantiert Ihnen, dass der Rechtsanwalt in seiner Tätigkeit überwiegend auf Strafrecht fokussiert ist und sich auf diesem Rechtsgebiet fundiert auskennt und auch ständig weiterbildet. Nur der zusätzliche Titel Fachanwalt für Strafrecht steht für eine hohe Qualifikation und Erfahrung auf strafrechtlicher Ebene.

Eine Anklageschrift sollten Sie auf keinen Fall ignorieren, denn Sie riskieren Ihre Verfahrensrechte und je nach Strafandrohung Ihre Zukunft.

Als Fachanwältin für Strafrecht verfüge ich über langejährige Erfahrung im Strafrecht. Ich vertrete meine Mandanten nicht nur vor den diesigen Amts- und Landgerichten in Mönchengladbach und Rheydt sondern auch bundesweit. Nehmen Sie gerne per Mail oder telefonisch Kontakt zu mir auf.

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