Rechtsanwältin Claudia Stachecki, LL.M.

Expertin für Strafrecht und Verkehrsrecht in Mönchengladbach (Rheydt)

WAS IST EIN NEBENKLÄGER?

In den Regel sind in einem Strafverfahren stets die folgenden Parteien beteiligt: der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte und ggf. sein Verteidiger sowie das Gericht. 

In einigen Fallkonstellationen besteht jedoch die Möglichkeit der Nebenklagevertretung; hier hat das Opfer die Option sich aktiv an dem Strafverfahren gegen den Angeklagten zu beteiligen. Da das Strafverfolgungsmonopol grundsätzlich beim Staat liegt, bildet die Nebenklage eine Ausnahme und ist daher nur bei bestimmten Delikten zulässig, wie z.B. bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z. B. Vergewaltigungen, sexueller Kindesmissbrauch, sexuelle Nötigung), versuchter Mord, versuchter Totschlag, vorsätzliche Körperverletzung, Freiheitsdelikte, Aussetzung, Menschenraub mit Erpressung, Geiselnahme (vgl. § 395 StPO).

Durch die Nebenklage erhalten Sie eine besondere Stellung im Prozess und damit einhergehend erweiterte Rechte im Vergleich zur bloßen Zeugenrolle. So steht Ihnen nach § 397 Abs. 1 Satz 1 StPO das Recht zu während der gesamten Hauptverhandlung anwesend zu sein. 

Auch wenn es vielen Geschädigten hilft den Prozess insgesamt mit zu verfolgen, ist es taktisch oft klüger zumindest bis zur Vernehmung des Nebenklägers als Zeuge auf seine Anwesenheit zu verzichten, um den Nebenkläger vor möglichen Beeinflussungen durch vorherige Aussagen zu schützen und seine Aussage nicht zu verfälschen oder zu verwässern. Darüber hinaus kann der Nebenkläger auch Zeugen und den Angeklagten befragen, Beweisanträge stellen und Richter sowie Sachverständige wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen. Hierzu sind jedoch Anträge, teilweise auch fristgebunden, bei Gericht einzureichen, sodass dringend die Hinzuziehung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Strafrecht anzuraten ist.

Der Nebenkläger und sein Rechtsanwalt haben zudem ein Akteneinsichtsrecht. Wie bereits dargestellt ist das Akteneinsichtsrecht eine elementare Säule für den Rechtsanwalt in strafrechtlichen Verfahren. Dennoch ist Vorsicht geboten, den Akteninhalt mit dem Nebenkläger selbst zu erörtern, da es die Gefahr birgt Erinnerungen zu verfälschen oder mit anderen Aussagen zu vermischen. In der Praxis handhabe ich es so, dass ich die Akte beantrage und auch erarbeite, jedoch meinen Mandanten den Akteninhalt vorenthalte und mich auf die Vorbereitung des Nebenklägers auf den Prozess fokussiere und getrennt hiervon das Verfahren selbst (Zeugenbefragung, Vorbereitung von Anträgen) vorbereite.

Ist der Nebenkläger mit dem Urteil nicht einverstanden, so steht ihm zudem die Möglichkeit offen nach § 395 Abs. 4 StPO Rechtsmittel einzulegen. Die Einlegung eines Rechtsmittels ist jedoch an Fristen gebunden und weist zudem im Rahmen der Nebenklagevertretung einige Besonderheiten auf, welche beachtet werden müssen. Als Fachanwältin für Strafrecht kann ich Sie hier über Ihre Möglichkeiten und auch Risiken vollumfassend beraten.

Zu unterscheiden ist die von dem sogenannten Adhäsionsverfahren, denn bei der Nebenklage geht es nicht darum zivilrechtliche Ansprüche, welche aus der Straftat gegen das Opfer resultieren, geltend zu machen, sondern nur darum die rechtliche Position des Opfers im Strafprozess zu stärken.

E-Mail
Anruf
Karte
Infos