Rechtsanwältin Claudia Stachecki, LL.M.

Expertin für Strafrecht und Verkehrsrecht in Mönchengladbach (Rheydt)

WELCHE STRAFEN GIBT ES?

Wenn es zu einer Verurteilung kommt, so hat das Gericht unterschiedliche Sanktionsmöglichkeiten, wobei Strafe und Maßregel zu unterscheiden sind. Bei der Strafe handelt es sich um die klassischen und bekannten Möglichkeiten der Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.

Dahingehend gibt es auch Maßregeln, welche für den Betroffenen häufig schwerer wiegen als die mit ihr verbundene Strafe selbst. Hier ist besonders die Entziehung der Fahrerlaubnis zu erwähnen. Diese Maßregel wirkt dauerhaft bis eine neue Fahrprüfung absolviert und der Führerschein zurück erlangt wird. Regelmäßig ist die Entziehung der Fahrerlaubnis gekoppelt mit der Verhängung einer Sperrfrist. Zu unterscheiden ist diese von einem Fahrverbot, welches nach Ablauf der Frist automatisch endet.

Ebenso ist auch die Sicherungsverwahrung im Vergleich zur Freiheitsstrafe zeitlich unbeschränkt, selbst wenn eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgeurteilt worden ist. Diese wird nämlich in der Regel nach Ablauf von 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt.

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