Rechtsanwältin Claudia Stachecki, LL.M.

Expertin für Strafrecht und Verkehrsrecht in Mönchengladbach (Rheydt)

ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

Ihnen wurde ein Anhörungsbogen als Betroffener in einer Bußgeldsache übersandt?

Lassen Sie sich fachkundig beraten, bevor Sie Angaben zur Sache machen. Sie haben das Recht sich nicht zur Sache zu äußern. Allein die Tatsache, dass Sie hiervon Gebrauch machen, darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht bin ich in der Lage durch Anforderung der Ermittlungsakte und Überprüfung derselbigen formelle Fehler der Behörde zu erkennen. Im Einzelfall können diese Fehler sogar zur Unwirksamkeit des Bußgeldbescheides führen! Auch bin ich mit den einzelnen Messverfahren bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlicht- und Abstandsverstoß vertraut und somit in der Lage grobe Fehler auf den ersten Blick zu erkennen.

Erst recht sollte man sich anwaltlicher Hilfe bedienen, wenn ein Fahrverbot droht. Im Einzelfall gibt es Möglichkeiten ein Fahrverbot gänzlich zu vermeiden oder es in eine erhöhte Geldbuße umzuwandeln.

Doch selbst wenn diese Option in Ihrem Fall nicht in Betracht kommen sollte, so besteht die Möglichkeit den Zeitpunkt des Fahrverbots so zu legen, dass der zeitweise Verzicht auf Ihre Fahrerlaubnis Sie in Ihrem Alltag nicht zu sehr belastet, z.B. indem diese Zeit in Urlaubs- oder Feiertage gelegt wird.
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