NEBENKLAGEVERTRETUNG
Sie sind Opfer einer Straftat geworden?
In der Regel sind Sie im darauf folgenden Strafprozess gegen den Täter als Zeuge beteiligt, d.h. Sie müssen bei Gericht wahrheitsgemäße Angaben machen und auf die Fragen der Verfahrensbeteiligten (Gericht, Staatsanwaltschaft sowie Verteidigung) antworten, sofern Ihnen kein Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht zusteht.
Von diesem Grundsatz macht die Nebenklage eine Ausnahme. In bestimmten Fällen ist es möglich, dass sich der Geschädigte der Anklage als Nebenkläger anschließt (§ 395 StPO), wie z.B. in Fällen der Körperverletzung, sexuellen Missbrauchs, Mord, Geiselnahme oder Menschenhandel. Hierdurch erhalten Sie zusätzliche Rechte und sind nicht nur Zeuge im Verfahren sondern Verfahrensbeteiligter, was bedeutet, dass Sie bzw. Ihr Rechtsanwalt ein
Recht auf Akteneinsicht hat, Beweisanträge stellen und ein Fragerecht im Rahmen der Hauptverhandlung hat.
Zudem ist es auch möglich in diesem Zusammenhang einen sogenannten Adhäsionsantrag zu stellen, also Schadensersatz – und Schmerzensgeldansprüche im Rahmen einer Strafverfahrens geltend zu machen.
Als Fachanwältin für Strafrecht übernehme ich die Vertretung Ihrer Interessen.