Rechtsanwältin Claudia Stachecki, LL.M.

Expertin für Strafrecht und Verkehrsrecht in Mönchengladbach (Rheydt)

KAPITALSTRAFRECHT

Mit den Delikten Mord und Totschlag bildet das Kapitalstrafrecht wohl den schwierigsten und auch schwerwiegendsten Teil des Strafrechts.

Dem Beschuldigten droht in solchen Fällen regelmäßig die gesetzliche Höchststrafe: lebenslange Freiheitsstrafe. Zusätzlichen kommen noch weitere Sanktionsmöglichkeiten wie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die Anordnung zusätzlicher Sicherungsverwahrung in Betracht.

Bei einem solch schwerwiegenden Tatvorwurf wird auch Untersuchungshaft angeordnet, mit der Konsequenz, dass der Beschuldigte nun auch von Familie und Freunden insoliert ist und nur schwerlich an einer Verteidigung oder dem Nachweis seiner Unschuld arbeiten kann.
Gepaart ist dies häufig mit einem enormen medialen Interesse, was den Druck nicht nur auf den Beschuldigten selbst, sondern auch auf die Angehörigen erhöht.

Meine Aufgabe als Strafverteidigerin ist es in diesem Fällen in erster Linie dem Beschuldigten zur Seite zu stehen und ihn in der schwierigen Situation rechtlich aber auch menschlich zu unterstützen. Dies erfordert selbstverständlich Zeit, die ich mir gerne nehme, auch für die Familienangehörigen, die ratlos zurück bleiben. Die plötzliche Konfrontation mit polizeilichen Maßnahmen, Anträgen auf Besuchserlaubnis, Fragen zu Haftgeld etc. überfordern erfahrungsgemäß Freunde und Verwandte.

Im Rahmen einer umfassenden und kompetenten Vertretung und Betreuung, bin ich für all diese Fragen und Anliegen zuständig.

Warten Sie nicht, wenn eine Ihnen nahestehende Person verhaftet worden ist und rufen Sie sofort einen erfahrenen Strafverteidiger an, welchen bestenfalls sofort vor Ort sein kann, um voreilige Aussagen bei der Polizei ohne vorherige Akteneinsicht, sowie weitere Maßnahmen zu vermeiden.

Sie können mich rund um die Uhr auf meiner Notfallnummer erreichen: 0160 548 48 79

 

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